Zahlen aus dem COVID-19-Monitoring des Bundesamts für Sozialversicherungen (BSV) lassen aufhorchen: Seit Anfang Jahr gab es 901 IV-Anmeldungen im Zusammenhang mit Long COVID.
Erfasst werden nach den Richtlinien der IV-Stellen-Konferenz Personen, «die nach Angabe der behandelnden Ärzte/Ärztinnen unter direkten gesundheitlichen Langzeitfolgen mit wesentlichen Funktionseinschränkungen nach einer durchgestandenen COVID-19-Erkrankung leiden.» Die erfassten 901 Fälle entsprechen 3,6 Prozent aller Erstanmeldungen von Januar bis Juni 2021.
Offene Frage der Einordnung
Wie ist dieser Anteil zu interpretieren? BSV-Vizedirektor Stefan Ritler sagt in einem Beitrag im «Echo der Zeit»: «Mit drei Prozent bewegen wir uns quasi in einem Wachstum, das die IV auch in anderen Jahren kennt.» Die Anmeldungen wegen Long COVID bewegten sich damit in einem normalen Schwankungsbereich, so der SRF-Bericht.
Dieser Bericht basiert allerdings noch auf den Zahlen von Januar bis Mai. In diesem Zeitraum lagen bei 3,1 Prozent aller Erstanmeldungen Langzeitschäden nach einer COVID-19-Erkrankung vor. Nun liegen auch die Zahlen für den Juni vor, womit der Anteil im Halbjahresdurchschnitt neu bei 3,6 Prozent liegt.
Der Anstieg im Verlauf des Jahres ist frappant.
Was der Anteil von 3,6 Prozent verschleiert, ist der Anstieg im Verlauf des Jahres – und der liest sich auf der Tabelle des BSV eindrücklich:
Januar: 0,5 % der Erstanmeldungen wegen Long COVID (17 Fälle)
Februar: 0,6 % der Erstanmeldungen (26 Fälle)
März: 3,5 % der Erstanmeldungen (170 Fälle)
April: 4,3 % der Erstanmeldungen (178 Fälle)
Mai: 6,4 % der Erstanmeldungen (263 Fälle)
Juni: 6,2 % der Erstanmeldungen (247 Fälle)
Illustriert werden diese Zahlen durch eine Grafik der IV-Stellen-Konferenz:
Anzahl erkannter Long-COVID-Fälle unter allen IV-Anmeldungen im Jahr 2021.
(Grafik: IV-Stellen-Konferenz)
Wie jede Statistik gilt es auch diese Zahlen genau zu analysieren und vorsichtig zu interpretieren. Es ist davon auszugehen, dass der reale Anstieg der Fälle weniger steil ist und die oben abgebildete Kurve die Entwicklung womöglich überzeichnet. Relativierend müssen unter anderem die folgenden Punkte in Betracht gezogen werden:
- Die Erfassung startete im April 2021 rückwirkend ab Januar. Es ist deshalb denkbar, dass weiter zurückliegende Fälle weniger gut erfasst wurden als aktuelle.
- Es kann sein, dass die Zahlen einen Nachholeffekt beinhalten: Durch das gestiegene Bewusstsein für Long COVID wurde bei schon vorher bestehenden Fälle Long COVID womöglich erst nachträglich als Ursache erkannt bzw. registriert, was nun zu einer Kumulation von bereits bestehenden und neu hinzugekommenen Fällen führen könnte. Erfasst wird gemäss Richtlinien der IV-Stellen-Konferenz das Datum «der Erkennung des Falles», nicht das Datum der IV-Anmeldung.
- Schliesslich gilt es zu bedenken, dass eine Anmeldung bei der IV nicht gleichbedeutend ist mit einem Rentenbezug oder einer Invalidität. Aus rechtlichen Gründen ist es empfehlenswert, sich frühzeitig für die IV anzumelden. Es ist gut möglich, dass sich manche der (vorsorglich) Angemeldeten nach einigen Monaten wieder erholen und gar keine Unterstützungsleistungen benötigen werden.
Long COVID schlägt sich bei der Invalidenversicherung messbar nieder.
Für eindeutige Aussagen ist es also noch etwas früh. Mit Blick auf den Nachholeffekt schreibt BSV-Pressesprecherin Sabrina Gasser auf Anfrage: «Aus dem Verlauf der von der IV registrierten Zahlen von Monat zu Monat kann daher keine Aussage zum Verlauf der neuen Long-Covid-Fälle allgemein abgeleitet werden.» Oder etwas anders formuliert: Es ist nicht unbedingt so, dass seit März plötzlich sprunghaft mehr Leute an Long COVID erkranken als vorher. Die Langzeitfolgen von COVID-19 werden aber im Sozialsystem dank dem Monitoring des BSV nun messbar.
Das BSV will das Monitoring bis Ende Jahr weiterführen, um die Auswirkungen der Pandemie auf die IV besser abschätzen zu können.
Long COVID wird wahrscheinlich zu langfristigen Belastungen des Gesundheitssystems führen.
Doch selbst mit einer optimistischen Brille und unter Berücksichtigung aller relativierenden Faktoren: Long COVID schlägt sich bei der Invalidenversicherung spürbar nieder. Seit dem Start der systematischen Erfassung im April liegt der Anteil an Personen mit Long COVID deutlich über 3 Prozent und damit auch über dem angesprochenen Schwankungsbereich.
Es bleibt abzuwarten, wie sich die Zahlen in den nächsten Monaten entwickeln und wie viele der Angemeldeten tatsächlich eine Rente benötigen. Insgesamt scheinen die Zahlen aus dem COVID-19-Monitoring des BSV aber zu bestätigen, was auch im Literaturreport des BAG steht: Dass Long COVID wahrscheinlich zu langfristigen Belastungen der Wirtschaft und des Gesundheitssystems führen wird.