UPDATE Apherese – wichtiges Urteil des Bundesgerichts

UPDATE Apherese – wichtiges Urteil des Bundesgerichts

Das Schweizer Bundesgericht hat in einem Prozess bzgl. der Übernahme von Behandlungskosten einer Long COVID Therapie entschieden, dass eine interne Einschätzung durch eine Vertrauensärztin nicht ausreicht, um die Kostenübernahme für eine Behandlung abzulehnen.

Das Bundesgericht hat in einem möglichen Präzedenzfall zur Übernahme der Kosten für eine Heparin-induzierte extrakorporale Lipoprotein-Präzipitation (H.E.L.P) Apherese entschieden, dass die Krankenkasse die Wirksamkeit der Behandlung erneut abklären muss.

Der Long COVID Betroffene Christian Salzmann hat zahlreiche Behandlungsansätze ausprobiert. Einen deutlichen Therapieerfolg brachte bei ihm die H.E.L.P Apherese. Leider ist das Verfahren sehr teuer, die Kosten für Christian Salzmanns Behandlung beliefen sich auf ca. CHF 20.000 für neun Sitzungen.

Die Übernahme der Kosten wurde von seiner langjährigen Versicherung Helsana abgelehnt, mit der Begründung, dass die Wirksamkeit der Behandlung noch nicht ausreichend belegt sei. Die Begründung wurde auf die Einschätzung einer Helsana Vertrauensärztin gestützt. Gegen diesen Entscheid gingen Christian Salzmann und sein Anwalt Sebastian Lorentz gerichtlich vor.

Nachdem das Versicherungsgericht des Kantons Aargau die Klage zunächst abgewiesen hat, hat das Bundesgericht im Februar 2024 entschieden, dass die angegebene Begründung der Krankenversicherung Helsana nicht ausreicht, um die Kostenübernahme abzulehnen.

Das Ziel der Klage war eine klare Entscheidung des Bundesgerichts zu erwirken, dass die Kosten für die Behandlung übernommen werden müssen, da die Krankenkasse nicht in der Lage ist deren Unwirksamkeit, Unzweckmässigkeit oder Unwirtschaftlichkeit zu beweisen.

Auch wenn dieses Ziel nicht ganz erreicht wurde, gibt das Urteil Grund zur Hoffnung. Der Beschluss zeigt klar, dass eine interne Einschätzung nicht ausreicht, um eine Behandlung abzulehnen. Das lässt sich gegebenenfalls auch auf die Vergütung anderer unbewiesener Therapien übertragen, sofern diese von einer Ärztin verordnet wurden.

Für Christian Salzmann bedeutet das Urteil, dass seine Krankenversicherung den Fall nochmals untersuchen wird und erneut über die Leistungserbringung entscheidet. Sollte die Kostenübernahme dennoch abgelehnt werden, müsste er nochmals klagen.  

Die Entscheidung des Bundesgerichts ist ein wichtiger Etappensieg für Betroffene.

Für Betroffene könnte der Beschluss in Zukunft die Chancen erhöhen, dass Behandlungen, die noch nicht wissenschaftlich belegt sind, übernommen werden.

In der Blogserie «Aus unserer Community» stellen wir regelmässig Behandlungen vor, die von Long COVID Betroffenen und Gesundheitsfachpersonen kontrovers diskutiert werden. Auch die Apherese haben wir in diesem Zuge bereits genauer unter die Lupe genommen: hier geht’s zum Blog.