ASCA-Anerkennung für Komplementärmedizin

ASCA-Anerkennung für Komplementärmedizin

Das Altea Long COVID Verzeichnis beinhaltet sowohl schulmedizinische als auch komplementärmedizinische Angebote. Gesundheitspraktiker müssen hierbei ihre Qualifikation durch ein Zertifikat der EMR oder ASCA nachweisen.

In einem vorherigen Blog wurde bereits das Qualitätszertifikat des ErfahrungsMedizinischen Registers für Komplementärmedizin vorgestellt. Eine weitere Institution, die in der Schweiz die Qualität von Gesundheitspraktikern bewertet, ist die ASCA Stiftung. Diese Gütesiegel zeigen, dass eine Therapeutin mit der entsprechenden Anerkennung eine seriöse Ausbildung abgeschlossen hat, sich stetig fortbildet und kontinuierlich Nachweise zur Qualität der angebotenen Methode bringt. Die Gesundheitsdienstleister, die im Altea Verzeichnis aufgeführt sind, sind alle mit einem EMR- und/oder ASCA-Zertifikat ausgezeichnet.

Gesundheitspraktikerinnen müssen für eine ASCA-Zertifizierung anerkannte Aus- und Weiterbildungen vorweisen

Die ASCA Stiftung wurde im April 1991 von Fachspezialisten der Krankenversicherungen und Gesundheitspraktikern gegründet, sie ist unabhängig, neutral, non-profit und steht unter Bundesaufsicht. Heutzutage umfasst die Stiftung 15'000 Therapeutinnen in über 130 verschiedenen Therapiegebieten. Ziel der ASCA ist es nicht nur qualitativ hochwertige komplementärmedizinische Angebote für die Bevölkerung verfügbar zu machen, sondern auch integrative Einrichtungen für eine Zusammenarbeit zwischen Ärztinnen und Gesundheitspraktikern zu schaffen.

Für die Anerkennung durch die ASCA müssen Gesundheitspraktiker unter anderem folgende Qualitätskriterien erfüllen:

  • Neue Gesundheitsmethoden müssen von einer Medizinisch-Therapeutischen Kommission (MTK) geprüft werden
  • Eine abgeschlossene anerkannte Ausbildung muss vorgewiesen werden
  • Es dürfen keine strafrechtlichen Einträge vorliegen
  • Verpflichtung zu Weiterbildungen über mindestens 16 Stunden pro Jahr
  • Verpflichtung zur Einhaltung der ethischen Richtlinien der ASCA

 

Das ASCA-Qualitätssiegel gilt jeweils für ein Jahr und für eine Erneuerung muss nachgewiesen werden, dass alle Anforderungen weiterhin erfüllt werden.

ASCA-Anerkennung gibt es auch für Schulen und Ausbildungsstätten

Viele Schweizer Krankenversicherer sind Partner der ASCA Stiftung, so dass Gesundheitspraktiker durch eine ASCA-Zertifizierung auch eine Krankenkassenanerkennung erreichen können. Neben ausgebildeten Gesundheitspraktikern können auch Schulen und Ausbildungsstätten eine Zertifizierung durch die ASCA erlangen, wenn der Umfang und Inhalt der unterrichteten Fachbereiche den ASCA-Standards genügt. Um die Ausbildungsqualität zu sichern, müssen die Lehrkräfte eine fachspezifische Ausbildung nachweisen können und obligatorische Ausbildungskurse wahrnehmen. Ausserdem muss der Prüfungsablauf offengelegt werden und die ASCA hat das Recht Experten zur Überwachung von Abschlussprüfungen zu entsenden.