Abklärung und Behandlung von Long COVID sollen harmonisiert werden

Abklärung und Behandlung von Long COVID sollen harmonisiert werden

Mit einem standardisierten Instrument will die Swiss Insurance Medicine (SIM) das Einordnen und Behandeln von Long COVID harmonisieren.

Die Versicherungsmedizin will Entscheidungsgrundlagen für das Beurteilen von Leistungsansprüchen seitens Erkrankter zur Verfügung stellen. An seiner Jahrestagung vom 17. März 2022 präsentiert der SIM seine Empfehlungen für die versicherungsmedizinische Abklärung in der Schweiz bei Post-Covid-19-Erkrankung.

Der SIM hat einem Team von Experten und Expertinnen verschiedener Fachdisziplinen den Auftrag für ein Positionspapier erteilt, welches das gemeinsame Vorgehen harmonisieren soll und das eine möglichst objektive Beurteilung von Leistungsansprüchen erlaubt.

Basierend auf der aktuell vorhandenen Datenlage, werden dementsprechend Evidenzen zusammengetragen und daraus Empfehlungen für die versicherungsmedizinische Praxis abgeleitet.

Aktuell sind die Empfehlungen in der Vernehmlassung. Bis zum 14. April 2022 können sich medizinische Fachpersonen mündlich oder schriftlich dazu äussern und ihre Erfahrungen und Sichtweisen einbringen. Danach publiziert der SIM die finale Fassung.

Das Tool soll in einem zweiten Schritt auch in Französisch und Italienisch verfügbar sein.

Ausführliche Informationen sind auf der Website des SIM zu finden.

Ziele der Empfehlungen

  1. Schaffen eines gemeinsamen Verständnisses bei den versicherungsmedizinischen Stakeholdern zu Ursachen, Häufigkeit, Symptomatologie und Rekonvaleszenz (z.B. Arbeitgebende, Versicherer, Gerichte, Betroffene, Gutachter)
  2. Harmonisieren einer bedarfsgerechten Abklärung, Begleitung und Behandlung
  3. Empfehlungen für eine Unité de Doctrine und damit Rechtsgleichheit in der Einschätzung der Auswirkung einer Long-COVID-Erkrankung auf die Arbeitsfähigkeit
SIM - Qualitätssicherung durch Bildung und Kommunikation
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