Rechtliche Fragen rund um Long COVID: Spezialisten tun sich zusammen

Rechtliche Fragen rund um Long COVID: Spezialisten tun sich zusammen

Spezialisierte Juristen nehmen sich rechtlichen Fragen rund um Long COVID an. Der «Verband Covid Langzeitfolgen» arbeitet eng mit Altea zusammen.

Im Zusammenhang mit Long COVID gibt es unzählige offene Fragen – nicht nur aus medizinischer oder wissenschaftlicher, sondern auch aus rechtlicher Sicht: Wer hat die Heilbehandlung und den Einkommensausfall einer erkrankten Person zu tragen? Wie lassen sich die Leiden objektivieren? Für diese Fragen wurde der «Verband Covid Langzeitfolgen» ins Leben gerufen, der als Verein organisiert ist. Er wurde im Januar 2021 gegründet. Sein Zweck ist es, die korrekte versicherungsmedizinische und rechtliche Beurteilung von Langzeitfolgen von COVID-19-Betroffenen zu fördern. 

Die Mitglieder tauschen sich zu juristischen Fachthemen aus und vernetzen sich, um die Entwicklung in der Rechtsprechung zu verfolgen. Sie sammeln aber auch Erfahrungen zu Gutachterstellen und Auseinandersetzungen mit Versicherungen sowie versicherungsmedizinische Erkenntnisse.

Vereinsmitglieder sind Personen mit beruflicher Spezialisierung in Versicherungsmedizin.

Derzeit gehören dem Verein vier Fachanwälte SAV für Haftpflicht- und Versicherungsrecht (d.h. mit beruflicher Spezialisierung auf Versicherungsrecht und Patientenvertretung) sowie eine Fachärztin für Neurologie an. 

Wie verläuft die Zusammenarbeit mit Altea? 

Mitglieder des Verbands Covid Langzeitfolgen werden künftig im Rahmen von Blog-Beiträgen auf Altea aktuelle versicherungsrechtliche und versicherungsmedizinische Themen aufgreifen. Das können Entwicklungen in der Rechtspraxis sein, zum Beispiel Gerichtsurteile.  

Mit ersten kantonalen Gerichtsurteilen im Bereich Unfallversicherung (Long COVID als Berufskrankheit?) ist in den nächsten 3–9 Monaten zu rechnen. Im Bereich Krankentaggeldversicherung und IV dürfte es etwas länger dauern, ca. 12–18 Monate. Bis es so weit ist, werden die Verbandsmitglieder im Blog typische Fragestellungen Betroffener beantworten, wenn sie verallgemeinerbare Sachverhalte betreffen. Wer interessiert ist, kann sich mittels Kontaktformular melden.

Welche Möglichkeiten haben Betroffene? 

Betroffene finden auf der Homepage des Verbands Covid Langzeitfolgen konkrete Hinweise zu einzelnen versicherungsmedizinischen und versicherungsrechtlichen Themen. So stellt sich zum Beispiel die Frage: Ist COVID-19 eine Berufskrankheit? Davon ist abhängig, ob die berufliche Unfallversicherung die Kosten trägt. Oder: Welche Kosten übernimmt die Invalidenversicherung bei hartnäckigen Langzeitfolgen?

Prüfen Sie, ob Ihre Versicherung Anwaltskosten übernimmt.

Bei weiteren Fragen können Betroffene auch einen spezialisierten Anwalt des Verbands Covid Langzeitfolgen in ihrer Wohnsitzregion telefonisch kontaktieren (siehe Homepage und auch den Eintrag im Verzeichnis - Bei der Stichwortsuche bitte «Recht» eingeben) und mit diesem individuell klären, ob ein Auftrag für eine Rechtsberatung oder -vertretung Sinn macht und mit welchen Kosten dies verbunden wäre.  

Rechtsanwalt Christian Haag (lic. iur.) ist Präsident des Verbands Covid Langzeitfolgen

Tipp: Prüfen Sie Ihre Policen!
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