EMR-Qualitätslabel für Komplementärmedizin

EMR-Qualitätslabel für Komplementärmedizin

Das Altea Long COVID Verzeichnis bietet neben schulmedizinischen Experten auch eine Übersicht zu komplementärmedizinischen Therapeuten. Letztere müssen über ein anerkanntes Qualitätslabel verfügen, wie es das EMR-Qualitätslabel ist. Dieses zeichnet Therapeuten aus, die den hohen Qualitätsstandard des ErfahrungsMedizinischen Registers EMR erfüllen.

Die Website von Altea Long COVID Network bietet eine Übersicht über schul- und komplementärmedizinische Anlaufstellen bei Long-COVID. Betroffene Personen müssen darauf vertrauen können, dass sie bei einem Arzt oder einem Therapeuten gut aufgehoben sind. Handelt es sich um Komplementärmedizin, gibt das Qualitätslabel des EMR (ErfahrungsMedizinisches Register) diese Sicherheit. Denn: Anbieter, die mit diesem Gütesiegel ausgezeichnet sind, haben eine seriöse Ausbildung abgeschlossen, bilden sich jährlich weiter und lassen ihre Qualität regelmässig überprüfen.

Für das EMR-Qualitätslabel werden die Therapeuten regelmässig geprüft.

Ein Plus: Kostenübernahme durch die Versicherer

Für Patienten haben Behandlungen von Therapeuten mit dem EMR-Qualitätslabel einen weiteren Vorteil: Viele Schweizer Versicherer nutzen dieses als Entscheidungsgrundlage für die Vergütung von Leistungen im Bereich Komplementär und Alternativmedizin. Die Chancen stehen also gut, dass Versicherer die Kosten für die Behandlung durch einen EMR-zertifizierten Therapeuten übernehmen.                          

Die EMR-Zertifizierung muss jährlich erneuert werden.

Das EMR-Qualitätslabel

Therapeuten, die Behandlungen der Erfahrungsmedizin (Oberbegriff für Komplementär- und Alternativmedizin sowie weitere therapeutische Bereiche) anbieten, können ihre Qualifikation durch das EMR (ErfahrungsMedizinisches Register) beurteilen und zertifizieren lassen. Das EMR-Qualitätslabel ist seit 1999 schweizweit anerkannt. Beim EMR sind über 25'000 Therapeutinnen und Therapeuten für rund 200 Therapiemethoden und Berufsabschlüsse der Erfahrungsmedizin zertifiziert.

Wer mit dem EMR-Qualitätslabel ausgezeichnet ist, unterzieht sich einer sorgfältigen Prüfung. Das EMR prüft jeden Registrierungs- bzw. Erneuerungsantrag individuell. Es gibt keine Akkreditierung von Bildungsanbietern oder Fort- und Weiterbildungsangeboten und somit keine pauschale Anerkennung von Therapeuten. EMR-zertifizierte Therapeuten müssen nachweisen,

  • dass sie über eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung und umfangreiche fachliche Kompetenzen verfügen;
  • dass sie sich regelmässig fortbilden;
  • dass sie strafrechtlich unbescholten sind;
  • dass sie praktische Erfahrung mit Patienten haben;
  • dass sie über eine Berufshaftpflichtversicherung mit ausreichender Deckung verfügen.

 

Das EMR-Qualitätslabel ist jeweils für ein Jahr gültig. Um es zu erneuern, müssen Therapeuten jedes Jahr erneut belegen, dass sie den EMR-Qualitätsstandard erfüllen und die geforderten Fort- und Weiterbildungen absolviert haben. Die EMR-Qualitätskriterien werden fortlaufend zusammen mit Experten weiterentwickelt und an die aktuellen Entwicklungen angepasst. Um den Patientenschutz zu gewährleisten, hat das EMR ausserdem zusammen mit der SPO (Schweizerische Patientenorganisation) die Ombudsstelle Erfahrungsmedizin gegründet.