Der Verein Altea Long COVID Network ist gegründet

Der Verein Altea Long COVID Network ist gegründet

Wie organisieren sich mehrere Personen am besten, um ein Projekt zu realisieren? Die Verantwortlichen von Altea haben für ihr Projekt den Verein als Rechtsform gewählt. Warum?

«Anders als die AG, GmbH oder Genossenschaft widmet sich ein Verein vornehmlich ideellen und nichtwirtschaftlichen Tätigkeiten», erklärt Altea-Jurist Fabian Vollrath. «Dies entspricht Altea: Unser Ziel ist nicht ein finanzieller Gewinn für den Verein oder für die Mitglieder, sondern die Interessenvertretung des Projekts Altea gegenüber Dritten.»

Offen für neue Mitglieder

Auch Vereinspräsident Michael Schlunegger von der LUNGE ZÜRICH bestätigt: «Im Vordergrund steht bei Altea die Interessenbündelung auf Personenebene. Wir können die unterschiedlichen Interessen der verschiedenen Stakeholder rund um Altea mit einem Verein noch besser abholen und einbinden.»

 

Bei der Vereinsform haben die Mitglieder das letzte Wort und nicht der Vorstand. Denn der Vorstand untersteht als vollziehendes Organ der Aufsicht der Vereinsversammlung. Zudem hat der Verein eine eigene, von den Mitgliedern unabhängige Rechtspersönlichkeit. Das heisst: Mitglieder kommen und gehen – der Verein aber bleibt bestehen. Der Verein Altea steht allen Marktteilnehmern aus der Gesundheitsbrache offen, die den Vereinszweck unterstützen. Ein- und Austritte sind jederzeit möglich.

Der Verein Altea Long COVID Network verfolgt keine kommerziellen Zwecke. Er ist politisch neutral und konfessionell unabhängig.

Ein Beirat sorgt für Unabhängigkeit und Qualität

Der Altea-Vorstand will einen Beirat aus Betroffenen, Fachpersonen und Wissenschaftlerinnen bestellen. Dieser Beirat begleitet die Tätigkeit des Vereins und der Altea-Plattform kritisch und sichert den interdisziplinären Austausch sowie die Qualität.

 

Finanziert wird der Verein Altea im Wesentlichen über Beiträge von Hauptpartnern wie Förderstiftungen sowie Sponsoren; des Weiteren über Subventionen, Spenden oder Schenkungen. Mitgliederbeiträge werden keine erhoben, und für die Vereinsschulden haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen.