Gestern Abend hat sich der «Kassensturz» von SRF in einem grossen Schwerpunkt mit versicherungsrechtlichen Fragen rund um Long COVID befasst. Die wichtigsten Punkte hat SRF in einem kompakten Artikel zusammengefasst. Es lohnt sich jedoch auch, den ganzen gut 20-minütigen Fernsehbeitrag anzuschauen, in dem Betroffene, Rechtsexperten und Versicherungen zu Wort kommen.
Ueli Kieser, Professor für Sozialversicherungsrecht in St. Gallen, hält darin fest, dass Long COVID für alle Angestellten eines Spitals als Berufskrankheit einzustufen ist und daher über die berufliche Unfallversicherung abgegolten wird. Deren Konditionen sind deutlich besser.
Es gibt noch Lücken
Was der Beitrag ebenfalls zeigt: Das soziale System in der Schweiz hat an manchen Stellen noch Lücken, wenn es um Long COVID geht. Wer Pech hat, kann derzeit noch durch die Maschen fallen. Es gibt auch Versicherungen, die Leistungen verweigern oder «auf absurden Beweisen beharren». Doch es kommt langsam Bewegung in die Sache. In Fall einer Krankentaggeld-Versicherung konnte der «Kassensturz» bewirken, dass der Fall noch einmal neu beurteilt wird. Und bei der Berufsunfallversicherung versprach die Versicherung, ihre Praxis anzupassen und Versicherte, die bereits einen ablehnenden Bescheid bekommen hatten, noch einmal zu kontaktieren.
(Screenshot: Homepage SRF)