Seit 2021 erfassen die Invalidenversicherungen (IV) die Zahl der Long COVID Betroffenen, die eine IV-Leistung in Anspruch nehmen. Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) publiziert jährlich eine Zusammenfassung der Versicherten, die im jeweiligen Jahr aufgrund von Long COVID Versicherungsleistungen erhalten haben.
Die IV-Zahlen geben Anhaltspunkte auf die langfristigen Auswirkungen von Long COVID für Betroffene, die Gesellschaft, das Gesundheitswesen und die Arbeitsleistung. In diesem Blog vom Juli 2022 gehen wir näher darauf ein, wie aussagekräftig die Zahlen tatsächlich sind.
Am 16. Januar wurden die ersten Zahlen für das Jahr 2023 veröffentlicht. Insgesamt wurden im Jahr 2023 1303 Personen in die IV aufgenommen. Das sind deutlich weniger als im Vorjahr, in dem 1914 Personen neu versichert wurden.
Besonders auffällig ist die Geschlechterverteilung, unter den 1303 Versicherten in 2023 waren im vergangenen Jahr 66.5% Frauen. Dieser Trend verschärft sich seit Beginn der Aufzeichnungen, im Jahr 2022 und 2021 lag der Anteil an weiblichen Versicherten noch bei 60.7% bzw. 54.4%.
Eine ähnliche, wenn auch etwas weniger ausgeprägte Entwicklung, zeigt sich bei der Altersverteilung. Im Jahr 2023 hatten 69% der Versicherten ein Alter von 26-55 Jahren, also das Alter, in dem die höchste Arbeitsleistung zu erwarten ist. Im Jahr 2022 waren 67% im Alter von 26-55, während im Jahr 2021 60% der Versicherten zu dieser Altersgruppe zählten.
Geschlechts- und Altersverteilungen der IV-Versicherten 2023. (Quelle BSV)
Es ist wichtig zu beachten, dass die Anzahl der Versicherten nicht der Anzahl der gesprochenen Renten entspricht, sondern der Summe der Personen die Leistungen jeglicher Art erhielten. Dabei kann eine Person auch mehr als eine Leistung beziehen. Die häufigsten Leistungen sind Massnahmen zur beruflichen Wiedereingliederung, Renten werden nur sehr selten gesprochen. Die genauen Zahlen, welche Leistungen wie häufig gewährt wurden, sind für 2023 noch nicht publiziert. In den Jahren 2021 und 2022 lag der Anteil der Leistungen zur beruflichen Wiedereingliederung bei 83% und der Anteil der IV-Renten bei 9%
Im Monitoring werden ausschliesslich Neuanmeldungen erfasst. Es gibt keinen Aufschluss darüber, wie viele Personen aktuell aufgrund von Long COVID IV-Leistungen erhalten. Diese Zahl ist vermutlich höher, da auch Personen, die im Jahr 2021 und 2022 aufgenommen wurden, allenfalls weiterhin Leistungen erhalten.
Interessanterweise war die Zunahme an Versicherten vor allem zu Beginn des Jahres 2023 noch eher hoch und flachte dann deutlich ab. Während im Januar noch 155 Personen aufgenommen wurden, waren es im Dezember nur 52.
Der Rückgang der IV-Zahlen im Jahr 2023 könnte darauf zurückzuführen sein, dass die Wahrscheinlichkeit Long COVID zu entwickeln, bei Ansteckung mit den neueren Corona-Varianten (seit Omikron) geringer ist als bei den ersten Varianten. Zudem scheint die Symptomatik sich zu unterscheiden, was einen Einfluss auf die IV-Zahlen haben könnte.
Long COVID Betroffene sollten sich frühzeitig bei der IV anmelden.
Da der Zeitraum zwischen Antrag und einer Bewilligung, einige Monate dauern kann, ist es für Personen mit Long COVID-ähnlichen Symptomen empfehlenswert, die in Ihrer Arbeitsfähigkeit eingeschränkt sind, sich frühzeitig bei der Invalidenversicherung anzumelden. Selbst dann, wenn noch keine eindeutige Diagnose gestellt werden konnte.
Obwohl die Erkrankung nun schon seit einiger Zeit bekannt ist, stellt die Diagnose von Long COVID noch immer eine Herausforderung dar. Forscherinnen weltweit, versuchen Merkmale zu finden die in Zukunft eine Diagnose erleichtern könnten (siehe Zürcher Studie zu Biomarkern).
In der Schweiz ist derzeit das EPOCA-Assessment das umfassendste Tool zur Diagnose von Long COVID. Aufgrund des hohen Zeitaufwands wird das Assessment in der Praxis jedoch nicht standardmässig durchgeführt. Die Altea Care App versucht den Prozess für Betroffene und Ärztinnen zu erleichtern und das Tool dadurch besser nutzbar zu machen.
In unseren Ratgebern zu rechtlichen Fragen finden Sie hilfreiche Tipps zum Umgang mit den Invalidenversicherungen.