Am 18. Juni 2023 stimmt die Schweizer Bevölkerung über die Verlängerung des COVID-Gesetzes bis Mitte 2024 ab. Das Referendum wurde Ende März 2023 von Vertretern der Bewegung «Mass-Voll» und dem Verein «Freunde der Verfassung» ergriffen. Die Verlängerung einiger Massnahmen des COVID-Gesetzes wurde vom Bund beschlossen, um im Falle einer deutlichen Verschlechterung der Lage schnell reagieren zu können und umfasst Massnahmen zum Schutz besonders vulnerabler Personen, sowie die Gewährleistung des Imports von Medikamenten und die Unterstützung der Entwicklung von Medikamenten gegen Corona und Long COVID durch den Bund. Das Bundesamt für Gesundheit unterstützt die vom Bund beschlossene Verlängerung. Gegner des COVID-Gesetzes argumentieren, dass eine Verlängerung überflüssig wäre, da die Pandemie vom Bund für beendet erklärt wurde. Sollte die Verlängerung des Gesetzes im Referendum abgelehnt werden, läuft das Gesetz im Dezember 2023 aus.
Der Bund kann bei einer Verlängerung weiterhin die Entwicklung von Medikamenten gegen COVID-19 und Long COVID unterstützen.
Konkret sind von einer Verlängerung im Falle einer positiv ausfallenden Abstimmung folgende Teile des COVID-Gesetzes betroffen:
- Der Bund kann weiterhin Medikamente gegen COVID-19 importieren, unabhängig davon, ob diese bereits von der Swissmedic zugelassen sind.
- Es können weiterhin Fördergelder für die Entwicklung von Medikamenten gegen Corona und Long COVID vom Bund zur Verfügung gestellt werden.
- Der Bund kann Arbeitgeber, falls nötig, dazu verpflichten besonders gefährdete Personen besser zu schützen.
- Die Kantone können weiterhin dazu verpflichtet werden die Auslastung der Spitalbetten zu melden und Organisationen im Gesundheitswesen können verpflichtet werden über ihre Bestände zu informieren.
- Es dürfen weiterhin COVID-Zertifikate ausgestellt werden, diese dienen vorrangig dafür den internationalen Reiseverkehr zu gewährleisten. Eine Anwendung innerhalb der Schweiz sei unwahrscheinlich und wird nur in Erwägung gezogen, wenn eine Überlastung des Gesundheitssystems droht.
- Die SwissCovid-App kann reaktiviert werden.
- Der Bund kann die Einreise beschränken; potenzielle Einschränkungen gelten nicht für Grenzgänger.
Die Unterstützer des Referendums erklären, dass diese Massnahmen überflüssig seien, das COVID Zertifikat diskriminierend sei und die Möglichkeit zur Wiedereinführung daher verhindert werden müsse. Den Argumenten des Referendumskomitee entgegnet der Bund, dass derzeit fast keine Bestimmungen des Gesetzes noch Anwendung finden und sich daran auch nichts ändern solle. Die Verlängerung des Gesetzes diene lediglich dazu, für den Notfall gewappnet zu sein und den Schutz der Bevölkerung im Falle einer erneuten Verschärfung der Pandemie zu gewährleisten.